Die Überprüfung der Gebäude geht auf einen wegweisenden Beschluss der Landessynode 2022 zurück. Die Delegierten legten damals fest, dass die Kirchenkreise und Gemeinden bis 2027 entscheiden müssen, welche Gebäude sie nach 2035 noch langfristig benötigen. Diese verbleibenden Bauten müssen bis 2035 treibhausgasneutral ertüchtig werden. Von allen anderen Liegenschaften muss man sich trennen.
Es werden die Gebäude erfasst, die unmittelbar der kirchlichen Arbeit dienen. Dazu gehören insbesondere Kirchen, Gemeindezentren, Pfarrhäuser und Verwaltungsgebäude. Nicht erfasst werden Gebäude, die Dritten dauerhaft vollständig zur Nutzung überlassen sind. Dazu gehören insbesondere vermietete Objekte.
Mit diesem Beschluss will die Evangelische Kirche im Rheinland ein Zeichen zur Bewahrung der Schöpfung setzten. „Wir haben die Verantwortung vor Gott zur Bewahrung der Schöpfung nicht ausreichend wahrgenommen und damit Lebenschancen der nachkommenden Generationen verspielt. Im Vertrauen darauf, dass Gott seiner Schöpfung treu ist, kehren wir um. Mit seiner Hilfe setzen wir jetzt notwendige Schritte konsequent um.“