Wie kann eine Kirche ohne Gemeindegrenzen aussehen?

Wie sieht das aktuelle System aus?

Die Gemeinden sind aktuell sogenannte „Vollsortimenter“. Jeder bietet alles an und ist für alles verantwortlich. Sie sind eigene Einheiten. Dieses System funktionierte in der Vergangenheit gut, auch noch als weitere Aufgaben – wie beispielsweise Kindergärten, Krankenhäuser, etc. hinzukamen. Jetzt hat sich die Ausgangslage geändert. Die Ressourcen werden knapper, die Zahl der Ehrenamtlichen wird immer geringer.

In den vergangenen zwei Jahren haben wir nicht versucht, an dieser Struktur herumzudoktern, sondern uns Gedanken gemacht, wie wir künftig Kirche sein wollen. Dabei hat sich gezeigt, dass wir unsere Struktur grundlegend ändern müssen. Deshalb schlägt der Kreissynodal-Vorstand folgende Veränderung vor: 

Wie kann das neue System aussehen?

Die menschenskirche ist ein Kirchenkreis ohne Gemeindegrenzen mit vielen, verschiedenen kirchlichen Orten, die alle eine besondere Strahlkraft besitzen. Ein Weg, um dies zu erreichen, könnte das Modell der kirchlichen Körperschaften, das gerade von der Landessynode zur Ausarbeitung in Auftrag gegeben wurde, sein.

Was heißt das?

Wir entlasten die Gemeinden von allen Rechten und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die sie – jetzt ist die Formulierung wichtig – zivilrechtlich haben:

So wäre ein Presbyterium nicht mehr haftbar zu machen für die Wegesicherung auf ihren Liegenschaften, es müsste sich nicht mehr mit der Einführung der Umsatzsteuer abkämpfen. Der Presbyteriumsvorsitz müsste nicht mehr bei jeder Kündigung die Arbeitgeberseite federführend vertreten. Um nur ein paar Entlastungs-Beispiele zu nennen.

Zugleich ist jede Kirchengemeinde bisher rein kirchenrechtlich für alle Vollzüge des kirchlichen Lebens umfassend verantwortlich. Eben der Vollsortimenter.  

Mit der Einführung einer innerkirchlichen Rechtsform würde vieles von den gerade angerissenen Aufgaben gemeinsam wahrgenommen und nicht alles von jeder Gemeinde.

Rein rechtlich muss es immer noch eine im zivilrechtlichen Sinne öffentlich-rechtliche Körperschaft geben. Diese hat im Blick, dass wir unserem gesamtkirchlichen Auftrag in der Region der menschenskirche gemeinsam gerecht werden. Diese achtet darauf, dass wir staatliche Vorgaben und Regeln beachten. Und sie sorgt für die Vernetzung der vielen verschieden kirchlichen Orte. Wie diese genau aussieht, können wir gemeinsam gestalten.

Diese kirchlichen Orte organisieren sich als Gemeinden mit innerkirchlichen Rechten und können  in aller Freiheit ausgestaltet werden. So wie es in ihrem Sozialraum nötig ist. Sie können zeitnah auf Veränderungen reagieren, und sich so stetig weiterentwickeln. Der Grundgedanke ist, dass wir gemeinsam unterwegs sind in einem Kirchenkreis ohne Gemeindegrenzen als eine menschenskirche. Sie wird getragen durch ein Team von Ehren- und Hauptamtlichen, die multiprofessionell zusammenarbeiten und sich gegenseitig bereichern (1. Korinther 12). Der Pfarrdienst verantwortet die Bereiche Seelsorge und Verkündigung in der menschenskirche und befähigt Menschen dazu, im Sinne des Priestertums aller Gläubigen hier selber tätig zu werden.

Es können sich presbyteriale Leitungsstrukturen entwickeln, die eine flexiblere Besetzung der Presbyterien ermöglichen (auch hieran arbeitet die Landeskirche). 

HIER finden Sie die weiterführende Anlage Kirchliche Körperschaften.

 

„Natürlich haben wir noch nicht auf alle Fragen, die sich stellen werden, Antworten. Manche Antwort wird uns hoffentlich die Landeskirche liefern. Andere werden wir selber finden müssen. Nicht jede Körperschaft wird dann gleich der anderen sein. Sondern vielmehr wird sie dem entsprechen was vor Ort gebraucht wird. Zusammen sind wir dann schlussendlich eine menschenskirche.“

Superintendent David Bongartz auf der Sommersynode im Juni 2025

Beschlüsse der Sommersynode, 14. Juni 2025:

1. Die Kreissynode teilt im Grundsatz die vom Kreissynodalvorstand vorgestellte Vision für die Entwicklung im Kirchenkreis bis 2030

2. Die Synodalen haben beschlossen, dass bis zur Herbstsynode 2026 die Möglichkeit geprüft werden soll, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu einer zusammenzuführen. Die bisher eigenständigen Körperschaften sollen dann als kirchliche Körperschaften organisiert sein.

3. Nach dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Pfarrstellenkonzeption haben die Synodalen beschlossen, dass die Arbeitsgruppe die Konzeption weiter ausarbeiten soll. Zudem haben sie dem Kreissynodalvorstand den Auftrag erteilt, die Möglichkeit zu prüfen, Anstellungsverhältnisse im Pfarramt auf die kreiskirchliche Ebene zu überführen. (Den ungekürzten Zwischenbericht finden Sie HIER.)