Der Schutz durch Kirchenasyl muss gewahrt sein

Das Kirchenasyl hat in Deutschland eine lange Tradition. Und gerade in einer Zeit wie dieser, in der eine teilweise unsachliche und höchst emotionale, gesellschaftliche Debatte um die Abschiebung von Flüchtlingen entbrannt ist, ist es umso wichtiger an dieser Tradition festzuhalten.  „Trotz des zunehmenden Drucks von Seiten der Behörden bleibt Kirchenasyl ein wichtiges Instrument zum Schutz von Geflüchteten in Deutschland“, stellt David Bongartz, Superintendent des Ev. Kirchenkreises Dinslaken klar. Es diene als humanitärer Schutzraum für besonders gefährdete Personen, die andernfalls abgeschoben würden. Es ermögliche eine erneute Prüfung von Härtefällen, die oft von den Behörden nicht ausreichend berücksichtigt würden. „Diese Hilfe ist damit nicht nur eine karitative Geste; sondern auch mit der Mahnung verbunden die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Migrationspolitik sicherzustellen.  Es zeigt, dass die Gemeinden bereit sind, für humanitäre Werte einzustehen“, so der Superintendent.

Zudem ist das Engagement für Geflüchtete ein Ausdruck der religiösen Überzeugungen und der evangelischen Werte. Kirchenasyl ist die Umsetzung des Evangeliums, indem es Schutzbedürftigen Hilfe bietet. Und es ist fest im Glauben verankert. Bereits in der Bibel werden der Schutz für Geflüchtete und der Tempel als Schutzraum beschrieben und respektiert. In Deutschland wird Kirchenasyl seit 1983 gewährt, nachdem sich der politische Flüchtling und türkische Aktivist Cemal Kemal Altun aus Angst vor seiner Abschiebung in Berlin das Leben nahm.

2015 vereinbarten die Beauftragten der großen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass die Behörden das Kirchenasyl auch zukünftig als christlich-humanitäre Tradition respektierten. Die Kirchen begründen jeden Einzelfall im Kirchenasyl dem BAMF gegenüber ausführlich. Dass Behörden dennoch mittlerweile Kirchenasyle gewaltsam beenden, gefährdet eine humanitäre Praxis, die für geflüchtete Menschen in Not oft die letzte Hoffnung auf Schutz und Sicherheit ist.

Abschiebungen aus kirchlichen Schutzräumen müssen deshalb unterbleiben. Der Schutz durch Kirchenasyl muss gewahrt sein.

Hier geht es zur Petition zum Schutz des Kirchenasyls: Petition