Verwaltungen der Kirchenkreise Dinslaken und Duisburg werden kooperieren

Superintendent Waldhausen lädt 25. Januar zu einer Info-Veranstaltung zum Thema ein

Macht es Sinn, eine übergreifende Verwaltung der beiden Kirchenkreise Duisburg und Dinslaken zu errichten? Die beiden zuständigen Kreissynodalvorstände haben dies in den vergangenen Monaten prüfen lassen. Die Geschäftsführungen kamen gemeinsam mit Abteilungsleitungen und Mitarbeitenden zu dem Ergebnis: ja, es ist sinnvoll und für die Zukunft einer sich verändernden Kirche erforderlich.
Eine gemeinsame Verwaltung wird dann zuständig sein für die Kirchengemeinden, Kirchenkreise, ihrer Dienste, Einrichtungen und Verbände. Die rechtliche Grundlage dafür bildet  § 4 des Verwaltungsstrukturgesetzes.

Die Kreissynoden Dinslaken und Duisburg werden auf ihren Tagungen im Sommer 2022 um einen Beschluss gebeten, bei der Kirchenleitung die Gründung einer solchen gemeinsamen Verwaltung zu beantragen. Start einer solchen gemeinsamen Verwaltung wäre dann der 1. Januar 2023.

Superintendent Friedhelm Waldhausen lädt im Namen des Kreissynodalvorstandes Dinslaken die Mitglieder der Kreissynode, interessierte Mitglieder aus den Presbyterien, die Mitarbeitenden des Verwaltungsamtes sowie andere Interessierte zu einer digitalen Info-Veranstaltung zum Thema ein. Dort können die Teilnehmenden ihre Anfragen und Hinweise formulieren. Die Infoveranstaltung bereitet somit eine Beschlussfassung auf der Kreissynode am 11. Juni 2022 vor.

Mit dem folgenden Link können Sie sich in die Info-Veranstaltung am Dienstag, 25. 1. 2022 um 19 Uhr zuschalten. Eine Einwahl ist ab 18.30 Uhr möglich:
LINK ZUR VIDEO-VERANSTALTUNG